Hundehalter/innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen in Niedersachsen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen.
Fachliche Inhalte:
Vom Welpen zun Junghund
Umgang mit Entwicklunsphasen
Rechtsvorschriften zur Hundehaltung
Grundlagen Erziehung
Nachweis zur Sachkunde mit anerkannter Prüfung gem. §11 des Niedersächischen Hundegesetztes. Es werden am Vormittag die theoretischen Grundlagen besprochen, anschließend findet die Prüfung statt. Kosten für Unterricht inkl. Prüfungsgebühr.
Im Vorfeld zum Workshop kann ein Fachbuch zur Vorbereitung empfohlen werden.
Nach erfolgter/bestandener Prüfung werden auch notwendige Übungseinheiten und Eckdaten zur Vorbereitung der praktischen Prüfung besprochen und gezeigt.
Eigene Hunde müssen zum Seminar nicht mitgeführt werden.
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